Mallorca verbietet den Alkoholkonsum an der Playa de Palma. Künftig dürfen Bier, Sangria und andere alkoholische Getränke nicht mehr an dem als Partymeile bekannten Stadtstrand konsumiert werden, auch in Magaluf ist das Alkoholtrinken auf offener Straße verboten. Damit wollen die Behörden die Bekämpfung des ausufernden Partytourismus wiederaufnehmen.
Ein Bild der Vergangenheit: Das Trinken von Alkohol ist an der Playa de Palma ab sofort verboten.
Bereits seit längerer Zeit sind öffentliche Trinkgelage den mallorquinischen Behörden ein Dorn im Auge. Vor der Corona-Pandemie wurden deshalb erste Maßnahmen in die Wege geleitet, welche durch den jahrelangen Ausnahmezustand und ausbleibenden Tourismus jedoch zunächst nicht strikt durchgesetzt wurden. So war es seit 2020 offiziell verboten, in Gruppen auf offener Straße zu trinken – dabei war die Gruppengröße jedoch nicht klar definiert. Sie spielt auch künftig keine Rolle, denn fortan ist der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum und speziell an zahlreichen Strandabschnitten generell verboten.
Alkoholverbot auch am Strand auf Ibiza
Neben der Playa de Palma und dem Strand von Magaluf umfassen die strengeren Regeln auch die Bucht von Sant Antoni de Portmany auf der Nachbarinsel Ibiza. Bekanntgegeben wurde die Gesetzesverschärfung am 10. Mai, sie trat zwei Tage später mit der Veröffentlichung im mallorquinischen Amtsblatt am 12. Mai in Kraft. Wer sich nun nicht daran hält und am Strand oder an öffentlichen Plätzen mit alkoholischen Getränken erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro rechnen. Ausgenommen von dem öffentlichen Trinkverbot sind jedoch die Freisitze von Bars und Restaurants sowie Hotels.
Weitere Benimmregeln auf Mallorca
Abgesehen vom strengeren Alkoholverbot bleiben zahlreiche Bestimmungen des Dekrets von 2020 in Kraft. So müssen Ladengeschäfte, in denen Alkohol verkauft wird, an der Playa de Palma sowie in den weiteren definierten Zonen zwischen 21:30 Uhr abends und 8 Uhr morgens schließen. Es ist ihnen zudem verboten, alkoholische Getränke in den Auslagen auszustellen. Die Touristen und Touristinnen selbst dürfen auch weiterhin nicht auf Hotelbalkonen umherklettern. Bei dieser als Balconing bekannten Aktivität kam es immer wieder zu schweren Unfällen.